Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit für eltern-bo.kultus-bw.de 

Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport ist bemüht, diesen Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.eltern-bo.kultus-bw.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

In folgenden Punkten ist die Erfüllung der Kriterien auf Grund von unverhältnismäßigen Belastungen zum Teil noch nicht gegeben:

  • Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln

  • Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos

  • Teilweise PDF-Dokumente, die eingestellt wurden, sind nicht barrierefrei

  • Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können

  • Alternativtexte für Bedienelemente

  • Alternativtexte für Grafiken und Objekte

  • Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 03.04.2025 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO).

Die Erklärung wurde zuletzt am 03.04.2025 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden:

Land Baden-Württemberg,
vertreten durch dasMinisterium für Kultus, Jugend und Sport

Thouretstraße 6 (Postquartier)
70173 Stuttgart

0711 279-0
0711 279-2810
poststelle@km.kv.bwl.de

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 670173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Entwickelt von

MTO Psychologische Forschung und Beratung
MSH Medical School Hamburg